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Für Behörden & Verwaltung

Bürgerdaten schützen.KI-Bescheide in Sekunden.

Bescheide, Verfügungen und Verwaltungsberichte automatisch anonymisieren — dann mit ChatGPT, Claude oder Gemini professionell erstellen lassen. Sicher, effizient, datenschutzkonform.

Ihr GesuchAnonymisiert
Gesuch von Anna Meier, geb. 04.07.1990, AHV 756.1234.5678.90
Gesuch von [PERSON], geb. [GEBURTSDATUM], AHV [AHV_NR]
Keine Kreditkarte Schweizer Infrastruktur DSG & DSGVO konform
Das Problem

KI nutzen wollen — aber Bürgerdaten schützen müssen

Drei Hürden, die Fachpersonen in der öffentlichen Verwaltung täglich erleben.

Bürgerdaten in Cloud-KI?

Bescheide, Verfügungen und Sozialberichte enthalten hochsensible Personendaten wie AHV-Nummern, Sozialhilfedaten und Steuerinformationen. Direktes Einfügen in ChatGPT verstösst gegen Art. 5 lit. c DSG und die kantonalen Datenschutzgesetze.

Verwaltungsakte kosten Stunden

Sachbearbeiter verbringen einen grossen Teil ihrer Arbeitszeit mit Formulierung und Strukturierung von Bescheiden. KI könnte helfen — aber nicht mit offenen Personendaten.

Amtsgeheimnis in Gefahr

Das Amtsgeheimnis (Art. 320 StGB CH / § 353b StGB DE / § 310 StGB AT) verbietet die unkontrollierte Weitergabe von Bürgerdaten an Dritte — auch an KI-Anbieter.

Quellen: Schweizer DSG (SR 235.1), EU-DSGVO (Verordnung 2016/679), Art. 320 StGB CH, § 353b StGB DE

Die Lösung

Vom Aktenvermerk zum fertigen Bescheid — in vier Schritten

1

Unterlagen eingeben

Gesuch, Verfügungsentwurf oder Sachverhalt als Text, PDF, DOCX oder Bild hochladen.

2

Automatisch anonymisieren

Incognify erkennt und maskiert Personennamen, AHV-Nummern, Adressen, Geburtsdaten, Steuernummern und weitere identifizierende Angaben.

3

KI-Bescheid erstellen lassen

Die anonymisierte Fassung geht an ChatGPT, Claude oder Gemini. Vorlagen für Bescheide, Verfügungen, Stellungnahmen und Protokolle stehen bereit.

4

Fertigen Bescheid erhalten

Der KI-generierte Text kommt professionell strukturiert zurück. Bei Bedarf werden Platzhalter automatisch durch die Originaldaten ersetzt.

Praxisbeispiel

Sozialhilfe-Verfügung — vorher und nachher

Originalnotiz mit Klardaten
Verfügung vom 22.03.2026, Sozialdienst Stadt Bern.

Gesuchstellerin Anna Meier, geb. 04.07.1990, AHV-Nr. 756.1234.5678.90,
wohnhaft Hauptstrasse 7, 3011 Bern.

Frau Meier beantragt wirtschaftliche Sozialhilfe gemäss Art. 29 SHG.
Monatliches Einkommen: CHF 2'100 (Teilzeitstelle bei der
Reinigungsfirma Glanzwerk AG). Miete: CHF 1'450.
Zwei Kinder: Lena (8) und Max (5).

Kontakt Beiständin: Sabine Hofer, 031 555 22 33, s.hofer@bern.ch
Incognify
Anonymisiert — bereit für KI
Verfügung vom [DATUM], Sozialdienst [STADT].

Gesuchstellerin [PERSON], geb. [GEBURTSDATUM], AHV-Nr. [AHV_NR],
wohnhaft [STRASSE], [PLZ] [STADT].

[PERSON] beantragt wirtschaftliche Sozialhilfe gemäss Art. 29 SHG.
Monatliches Einkommen: CHF [BETRAG] (Teilzeitstelle bei der
[ORGANISATION]). Miete: CHF [BETRAG].
Zwei Kinder: [PERSON] ([ALTER]) und [PERSON] ([ALTER]).

Kontakt Beiständin: [PERSON], [TELEFON], [E-MAIL]
Die KI erstellt daraus eine professionelle Verfügung oder einen Verwaltungsbericht — ohne dass Bürgerdaten Ihre Behörde verlassen haben.

Für jede Fachrichtung die passende Lösung

Sozialdienste & Sozialbehörden

  • Sozialhilfe-Verfügungen formulieren
  • Bedarfsabklärungen dokumentieren
  • Berichte an KESB erstellen
  • Fallzusammenfassungen aufbereiten

Kantonale & kommunale Verwaltung

  • Bescheide und Verfügungen erstellen
  • Stellungnahmen formulieren
  • Protokolle strukturieren
  • Bürgeranfragen beantworten

Steuerverwaltung & Aufsichtsbehörden

  • Steuerentscheide vorbereiten
  • Revisionsberichte erstellen
  • Aufsichtsberichte zusammenfassen
  • Interne Dokumentation aufbereiten

Cloud-KI ohne vs. mit Incognify

Vergleich: Ohne vs. mit Schutz
Daten im Prompt
AHV-Nummern, Steuerdaten, Sozialhilfedaten im Klartext an KI-Anbieter
Nur anonymisierte Platzhalter verlassen Ihre Behörde
Amtsgeheimnis
Verstoss gegen Art. 320 StGB CH / § 353b StGB DE
Amtsgeheimnis bleibt gewahrt — keine identifizierbaren Daten
Besonders schützenswerte Daten
Bürgerdaten ungeschützt bei US-Anbietern gespeichert
Verarbeitung ausschliesslich in der Schweiz
Dokumentationsaufwand
Manuelles Schwärzen, kein Audit-Trail
Automatisch, nachvollziehbar, audit-fähig

Entwickelt für den Umgang mit Bürgerdaten

Schweizer Infrastruktur

Alle Bürgerdaten werden ausschliesslich auf Servern in der Schweiz verarbeitet. Kein Transfer in die USA oder andere Drittländer.

Keine Datenspeicherung

Ihre Bürgerdaten werden nach der Anonymisierung nicht gespeichert. Kein Training, keine Weitergabe, keine Protokollierung des Klartexts.

DSG & DSGVO konform

Incognify erfüllt Art. 320 StGB CH, DSG Art. 8, DSGVO Art. 32, § 353b StGB DE und DSG AT.

Volle Transparenz

Sie sehen jederzeit, welche Daten erkannt und anonymisiert wurden. Jeder Schritt ist nachvollziehbar und dokumentiert.

Weniger Verwaltungsaufwand, mehr Zeit für Bürgeranliegen

< 30 Sek.
Anonymisierung pro Dokument
50+
Vorlagen für Verwaltungstexte
100 %
Ihrer Daten bleiben in der Schweiz
FAQ

Häufige Fragen für Behörden

Amtsgeheimnis, Bürgerdaten und KI im öffentlichen Sektor — kurz erklärt.

Erfüllt Incognify die Anforderungen des öffentlichen Sektors?
Ja. Bescheide, Berichte und Verfügungen werden vor dem KI-Einsatz anonymisiert und ausschliesslich auf Schweizer Infrastruktur verarbeitet. Das erfüllt die Vorgaben für Behörden in der Schweiz, Deutschland und Österreich — ohne dass Bürgerdaten an US-Anbieter gelangen.
Bleibt das Amtsgeheimnis gewahrt?
Ja. Das Amts- und Berufsgeheimnis (Art. 320 StGB CH, § 203 StGB DE) bleibt gewahrt, weil die Cloud-KI nie identifizierbare Bürgerdaten erhält. Incognify ersetzt Namen, Adressen und Aktenzeichen durch Platzhalter, bevor ein Text die Verwaltung verlässt.
Darf ich Bürgerdaten an eine externe KI geben?
Nur anonymisiert. Klartext-Bürgerdaten an ChatGPT, Claude oder Gemini zu senden, verstösst gegen das Amtsgeheimnis und den Datenschutz. Mit Incognify verlassen ausschliesslich anonymisierte Platzhalter Ihre Behörde — erst dann ist der KI-Einsatz zulässig.
Ist die Nutzung mit kantonalen und eidgenössischen Datenschutzvorgaben vereinbar?
Ja. Die Verarbeitung ist auf das Schweizer DSG (EDÖB) sowie kantonale Datenschutzgesetze ausgelegt und erfüllt zugleich DSGVO und österreichisches DSG. Daten werden nicht gespeichert und nicht für KI-Training verwendet.
Lässt sich die Anonymisierung dokumentieren und auditieren?
Ja. Jeder Schritt ist nachvollziehbar: Sie sehen die bereinigte Fassung vor dem Versand, und die Anonymisierung lässt sich protokollieren. So erfüllen Behörden ihre Dokumentations- und Nachweispflichten nach DSG und DSGVO.

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Keine Kreditkarte. Kein Abo. Registrieren Sie sich und anonymisieren Sie sofort Ihre ersten Verwaltungsdokumente — sicher und datenschutzkonform.

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