KI-Assistenten können juristische Arbeit erheblich beschleunigen – von der Vertragsprüfung über die Recherche bis zur Erstellung von Schriftsätzen. Doch das anwaltliche Berufsgeheimnis setzt klare Grenzen: Mandantendaten dürfen nicht einfach an externe Dienste weitergegeben werden.
Berufsgeheimnis trifft Datenschutzrecht
In der Schweiz schützt Art. 321 StGB das Anwaltsgeheimnis strafrechtlich. In Deutschland ergibt sich die Verschwiegenheitspflicht aus § 43a BRAO, in Österreich aus § 9 RAO. Parallel verlangen DSG (CH), DSGVO (DE/EU) und DSG AT, dass Mandantendaten nur mit Rechtsgrundlage verarbeitet werden.
Wo das Risiko entsteht
- Vertragsanalyse: Parteiennamen, Adressen und Klauseln werden in den KI-Prompt kopiert.
- Schriftsatzentwürfe: Angaben zu Mandanten, Gegenparteien und Sachverhalten.
- Due-Diligence-Prüfungen: Grosse Dokumentenmengen mit hochsensiblen Daten.
- Rechtsgutachten: Fallbeschreibungen mit identifizierenden Details.
Incognify als Schutzschicht für LegalTech
Incognify schaltet sich als unsichtbare Schutzschicht zwischen Kanzlei und Cloud-KI: Mandantenname wird zu [PERSON_1], Aktenzeichen zu [ID_1], Unternehmen zu [ORGANISATION_1]. Die KI erhält nur den anonymisierten Text und liefert ihre Analyse – Incognify setzt die Originalbezeichnungen im Ergebnis wieder ein.
Drei-Länder-Hinweis: Ob Schweizer Anwaltsbüro, deutsche Sozietät oder österreichische Rechtsanwaltskanzlei – Incognify anonymisiert rechtskonform nach DSG (CH), DSGVO (DE) und DSG AT (AT).