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Use Case 9. April 2026 8 Min. Lesezeit

LegalTech & DSG/DSGVO: Wie Kanzleien mit Incognify Mandantendaten schützen

KI-Assistenten können juristische Arbeit erheblich beschleunigen – von der Vertragsprüfung über die Recherche bis zur Erstellung von Schriftsätzen. Doch das anwaltliche Berufsgeheimnis setzt klare Grenzen: Mandantendaten dürfen nicht einfach an externe Dienste weitergegeben werden.

Berufsgeheimnis trifft Datenschutzrecht

In der Schweiz schützt Art. 321 StGB das Anwaltsgeheimnis strafrechtlich. In Deutschland ergibt sich die Verschwiegenheitspflicht aus § 43a BRAO, in Österreich aus § 9 RAO. Parallel verlangen DSG (CH), DSGVO (DE/EU) und DSG AT, dass Mandantendaten nur mit Rechtsgrundlage verarbeitet werden.

Wo das Risiko entsteht

  • Vertragsanalyse: Parteiennamen, Adressen und Klauseln werden in den KI-Prompt kopiert.
  • Schriftsatzentwürfe: Angaben zu Mandanten, Gegenparteien und Sachverhalten.
  • Due-Diligence-Prüfungen: Grosse Dokumentenmengen mit hochsensiblen Daten.
  • Rechtsgutachten: Fallbeschreibungen mit identifizierenden Details.

Incognify als Schutzschicht für LegalTech

Incognify schaltet sich als unsichtbare Schutzschicht zwischen Kanzlei und Cloud-KI: Mandantenname wird zu [PERSON_1], Aktenzeichen zu [ID_1], Unternehmen zu [ORGANISATION_1]. Die KI erhält nur den anonymisierten Text und liefert ihre Analyse – Incognify setzt die Originalbezeichnungen im Ergebnis wieder ein.

Drei-Länder-Hinweis: Ob Schweizer Anwaltsbüro, deutsche Sozietät oder österreichische Rechtsanwaltskanzlei – Incognify anonymisiert rechtskonform nach DSG (CH), DSGVO (DE) und DSG AT (AT).

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