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Use Case 8. April 2026 9 Min. Lesezeit

DSG Art. 5 / DSGVO Art. 9: Patientendaten anonymisieren mit Incognify

Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten persönlichen Informationen überhaupt. Art. 5 DSG (CH), Art. 9 DSGVO (DE/EU) und das österreichische DSG AT stufen sie als besonders schützenswerte Daten ein. Wer KI-Tools im medizinischen Umfeld nutzen möchte, steht vor einem Dilemma: Effizienz vs. Datenschutz. Incognify löst dieses Dilemma.

Was das Gesetz verlangt: CH, DE und AT

In der Schweiz klassifiziert Art. 5 DSG Gesundheitsdaten als besonders schützenswerte Personendaten. In Deutschland verbietet Art. 9 DSGVO deren Verarbeitung grundsätzlich – mit engen Ausnahmen. Österreich übernimmt diese Systematik im DSG AT. Für alle drei Rechtsräume gilt: Werden Patientendaten an externe KI-Dienste übermittelt, liegt eine rechtfertigungsbedürftige Verarbeitung vor.

Typische Anwendungsfälle

Arztbriefe & Befunde

KI-gestützte Zusammenfassung ohne Patientenidentifikation.

Klinische Studien

Anonymisierte Auswertung von Fallberichten für Forschung.

Praxissoftware & CRM

Analyse von Patientenkommunikation ohne Personenbezug.

Abrechnungsdaten

Optimierung von Abrechnungen ohne sensible Diagnosecodes.

Wie Incognify Patientendaten schützt

Incognify erkennt automatisch personenbezogene Informationen in medizinischen Texten – Namen, Geburtsdaten, Adressen, Versichertennummern und mehr. Alle erkannten Elemente werden durch neutrale Platzhalter ersetzt, bevor der Text an die Cloud-KI übertragen wird.

Wichtig für Praxen und Kliniken: Da anonymisierte Daten keinen Personenbezug mehr aufweisen, entfällt die Notwendigkeit einer Rechtsgrundlage nach Art. 9 DSGVO bzw. Art. 5 DSG für die Verarbeitung durch Cloud-KI.

Testen Sie Incognify kostenlos und erleben Sie, wie einfach datenschutzkonformer KI-Einsatz im Gesundheitswesen sein kann.

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