Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten persönlichen Informationen überhaupt. Art. 5 DSG (CH), Art. 9 DSGVO (DE/EU) und das österreichische DSG AT stufen sie als besonders schützenswerte Daten ein. Wer KI-Tools im medizinischen Umfeld nutzen möchte, steht vor einem Dilemma: Effizienz vs. Datenschutz. Incognify löst dieses Dilemma.
Was das Gesetz verlangt: CH, DE und AT
In der Schweiz klassifiziert Art. 5 DSG Gesundheitsdaten als besonders schützenswerte Personendaten. In Deutschland verbietet Art. 9 DSGVO deren Verarbeitung grundsätzlich – mit engen Ausnahmen. Österreich übernimmt diese Systematik im DSG AT. Für alle drei Rechtsräume gilt: Werden Patientendaten an externe KI-Dienste übermittelt, liegt eine rechtfertigungsbedürftige Verarbeitung vor.
Typische Anwendungsfälle
Arztbriefe & Befunde
KI-gestützte Zusammenfassung ohne Patientenidentifikation.
Klinische Studien
Anonymisierte Auswertung von Fallberichten für Forschung.
Praxissoftware & CRM
Analyse von Patientenkommunikation ohne Personenbezug.
Abrechnungsdaten
Optimierung von Abrechnungen ohne sensible Diagnosecodes.
Wie Incognify Patientendaten schützt
Incognify erkennt automatisch personenbezogene Informationen in medizinischen Texten – Namen, Geburtsdaten, Adressen, Versichertennummern und mehr. Alle erkannten Elemente werden durch neutrale Platzhalter ersetzt, bevor der Text an die Cloud-KI übertragen wird.
Wichtig für Praxen und Kliniken: Da anonymisierte Daten keinen Personenbezug mehr aufweisen, entfällt die Notwendigkeit einer Rechtsgrundlage nach Art. 9 DSGVO bzw. Art. 5 DSG für die Verarbeitung durch Cloud-KI.
Testen Sie Incognify kostenlos und erleben Sie, wie einfach datenschutzkonformer KI-Einsatz im Gesundheitswesen sein kann.