HR-Abteilungen verarbeiten die sensibelsten Daten im gesamten Unternehmen: Lohnabrechnungen, Krankmeldungen, Kündigungsgründe, Leistungsbeurteilungen, Familienstand. In der Schweiz, Deutschland und Österreich gelten für solche Daten besonders strenge Anforderungen – und der Einsatz von KI-Tools macht die Situation noch komplexer.
Warum HR-Daten besonders schutzbedürftig sind
CH DSG Art. 5, DE DSGVO Art. 9 und AT DSG AT § 12 stufen bestimmte Datenkategorien als besonders schützenswert ein. HR-Abteilungen arbeiten täglich mit genau diesen Kategorien.
Besonders schützenswerte HR-Daten
- • Gesundheitsdaten und Krankmeldungen
- • Schwerbehinderungsgrad
- • Schwangerschaft und Elternzeit
- • Gewerkschaftszugehörigkeit
Standard HR-Daten mit Schutzbedarf
- • Lohn und Gehaltsbestandteile
- • Leistungsbeurteilungen
- • Kündigungsgründe
- • Bankverbindung und Steuerdaten
Rechtliche Besonderheit: In Deutschland gilt zusätzlich § 26 BDSG für Beschäftigtendaten. In der Schweiz sieht das DSG für besonders schützenswerte Daten eine erhöhte Sorgfaltspflicht vor. In Österreich regelt das DSG AT in Verbindung mit dem Arbeitsrecht enge Grenzen.
KI im HR: Chancen und Risiken
Gesprächsnotizen strukturieren
Risiko: Enthält oft Namen, Gesundheitsstatus, persönliche Umstände
Bewerbungen zusammenfassen
Risiko: Foto, Geburtsdatum, Nationalität
Abmahnungen formulieren
Risiko: Name, Vorfall, interne Disziplinardaten
Lohnvergleiche analysieren
Risiko: Gehaltsstrukturen, individuelle Vergütung
Krankenrückkehrgespräch vorbereiten
Risiko: Diagnosen, Behandlungsdauer
Anonymisierung als Lösung für HR-Teams
Incognify ermöglicht es HR-Teams, KI sicher zu nutzen. Bevor ein Dokument an ein KI-Tool übergeben wird, erkennt Incognify alle personenbezogenen Angaben automatisch und ersetzt sie durch neutrale Platzhalter. Konform mit CH DSG, DE DSGVO (inkl. BDSG § 26) und AT DSG AT.
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