Datenschutz ist nicht nur eine technische Massnahme – er muss auch nachgewiesen werden können. Art. 12 DSG (CH) und Art. 5 Abs. 2 DSGVO (DE/EU) verankern die Rechenschaftspflicht: Unternehmen müssen jederzeit belegen können, dass sie datenschutzkonform handeln. Incognify unterstützt diese Anforderung durch lückenlose Dokumentation jeder Anonymisierung.
Was die Rechenschaftspflicht bedeutet
Art. 5 Abs. 2 DSGVO formuliert es klar: Der Verantwortliche muss die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze nachweisen können. Das schweizerische DSG kodifiziert diese Pflicht in Art. 12, das österreichische DSG AT folgt derselben Logik. Es reicht nicht, Daten zu anonymisieren. Die Anonymisierung muss dokumentiert und im Streitfall belegbar sein.
Was Incognify dokumentiert
Zeitstempel
Jede Anonymisierung wird mit exaktem Zeitstempel erfasst.
Datenkategorien
Welche Art von Daten anonymisiert wurde (z.B. Name, Adresse, IBAN).
Anzahl Ersetzungen
Wie viele Identifikatoren pro Vorgang anonymisiert wurden.
Benutzerkontext
Welcher Nutzer die Anonymisierung ausgelöst hat.
Verarbeitungszweck
Optional: Dokumentation des Zwecks gemäss Verarbeitungsverzeichnis.
Exportfunktion
Audit-Logs können als strukturierte Reports exportiert werden.
Rechenschaftspflicht als Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die Datenschutz dokumentieren, schaffen Vertrauen bei Kunden, Partnern und Behörden. Die Audit-Funktion verwandelt eine gesetzliche Pflicht in einen messbaren Vertrauensvorteil – in CH, DE und AT.
Starten Sie mit Incognify und erfüllen Sie die Rechenschaftspflicht nach DSG, DSGVO und DSG AT mit minimalem Aufwand.